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14 Tage kostenlos testenAnmeldenVergütungsverzeichnis (Anlage 1 RVG)
Alle Nummern des Vergütungsverzeichnisses mit Gebührensatz, Rahmen oder Betrag in der Fassung ab 01.06.2025. Die Gebührentatbestände sind gekürzt; maßgeblich ist der Wortlaut des Gesetzes.
Teil 1: Allgemeine Gebühren
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 1000 | Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (Nr. 1), oder einer Zahlungsvereinbarung (Nr. 2) | 1,5 (Nr. 1), 0,7 bei einer Zahlungsvereinbarung (Nr. 2) | Einigungsgebühr |
| 1001 | Aussöhnungsgebühr | 1,5 | Einigungsgebühr |
| 1002 | Erledigungsgebühr, soweit nicht Nummer 1005 gilt | 1,5 | Einigungsgebühr |
| 1003 | Einigungsgebühr (1000 Nr. 1), Aussöhnungs- und Erledigungsgebühr, wenn über den Gegenstand ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbständiges Beweisverfahren anhängig ist | 1,0 | Einigungsgebühr |
| 1004 | Einigungsgebühr (1000 Nr. 1), Aussöhnungs- und Erledigungsgebühr, wenn über den Gegenstand ein Berufungs- oder Revisionsverfahren, ein Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel oder ein Zulassungsverfahren vor dem Rechtsmittelgericht anhängig ist | 1,3 | Einigungsgebühr |
| 1005 | Einigungs- und Erledigungsgebühr (1000, 1002) in einem Verwaltungsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) | in Höhe der Geschäftsgebühr | |
| 1006 | Einigungs- und Erledigungsgebühr 1005, wenn über den Gegenstand ein gerichtliches Verfahren anhängig ist | in Höhe der Verfahrensgebühr | |
| 1007 | (weggefallen) | ||
| 1008 | Erhöhung der Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jede weitere Person, wenn Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind | 0,3 oder 30 % bei Festgebühren, bei Betragsrahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag um 30 % | Mehrere Auftraggeber |
| 1009 | Hebegebühr | vom aus- oder zurückgezahlten Betrag 1,0 % bis einschließlich 2.500,00 €, 0,5 % von dem Mehrbetrag bis einschließlich 10.000,00 €, 0,25 % von dem Mehrbetrag über 10.000,00 €, mindestens 1,00 € | |
| 1010 | Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten nach Teil 3 mit mindestens drei gerichtlichen Terminen, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden | 0,3 oder bei Betragsrahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag der Terminsgebühr um 30 % |
Teil 2: Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren
Abschnitt 1: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 2100 | Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, soweit in Nummer 2102 nichts anderes bestimmt ist | 0,5 bis 1,0 | Beratung und Erstberatung |
| 2101 | Gebühr 2100, wenn die Prüfung der Erfolgsaussicht mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden ist | 1,3 | Beratung und Erstberatung |
| 2102 | Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), und in Angelegenheiten, für die nach den Teilen 4 bis 6 Betragsrahmengebühren entstehen | 39,00 € bis 419,00 € | Beratung und Erstberatung |
| 2103 | Gebühr 2102, wenn die Prüfung der Erfolgsaussicht mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden ist | 65,00 € bis 719,00 € | Beratung und Erstberatung |
Abschnitt 2: Herstellung des Einvernehmens
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 2200 | Geschäftsgebühr für die Herstellung des Einvernehmens nach § 28 EuRAG | in Höhe der einem Bevollmächtigten oder Verteidiger zustehenden Verfahrensgebühr | |
| 2201 | Geschäftsgebühr 2200, wenn das Einvernehmen nicht hergestellt wird | 0,1 bis 0,5 oder Mindestbetrag der einem Bevollmächtigten oder Verteidiger zustehenden Verfahrensgebühr |
Abschnitt 3: Vertretung
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 2300 | Geschäftsgebühr, soweit in den Nummern 2302 und 2303 nichts anderes bestimmt ist | 0,5 bis 2,5 | Geschäftsgebühr |
| 2301 | Geschäftsgebühr 2300, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt | 0,3 | Geschäftsgebühr |
| 2302 | Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), und in Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung, wenn das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs tritt (§ 82 SG) | 65,00 € bis 837,00 € | |
| 2303 | Geschäftsgebühr für Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) oder, wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt (§ 15a Abs. 3 EGZPO), für Verfahren vor einem Ausschuss der in § 111 Abs. 2 ArbGG bezeichneten Art und für Verfahren vor sonstigen gesetzlich eingerichteten Einigungsstellen, Gütestellen oder Schiedsstellen | 1,5 |
Abschnitt 5: Beratungshilfe
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 2500 | Beratungshilfegebühr | 15,00 € | Beratungshilfe |
| 2501 | Beratungsgebühr | 42,00 € | Beratungshilfe |
| 2502 | Beratungsgebühr 2501 bei Beratungstätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) | 84,00 € | Beratungshilfe |
| 2503 | Geschäftsgebühr | 102,00 € | Beratungshilfe |
| 2504 | Geschäftsgebühr 2503 bei Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) bei bis zu 5 Gläubigern | 324,00 € | Beratungshilfe |
| 2505 | Geschäftsgebühr 2503 bei der Schuldenbereinigung nach Nummer 2504 mit 6 bis 10 Gläubigern | 486,00 € | Beratungshilfe |
| 2506 | Geschäftsgebühr 2503 bei der Schuldenbereinigung nach Nummer 2504 mit 11 bis 15 Gläubigern | 647,00 € | Beratungshilfe |
| 2507 | Geschäftsgebühr 2503 bei der Schuldenbereinigung nach Nummer 2504 mit mehr als 15 Gläubigern | 810,00 € | Beratungshilfe |
| 2508 | Einigungs- und Erledigungsgebühr | 180,00 € | Beratungshilfe |
Teil 3: Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren
Abschnitt 1: Erster Rechtszug
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 3100 | Verfahrensgebühr, soweit in Nummer 3102 nichts anderes bestimmt ist | 1,3 | Verfahrensgebühr |
| 3101 | Verfahrensgebühr 3100 bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags (Nr. 1), soweit vor Gericht zur Einigung der Parteien oder der Beteiligten oder mit Dritten über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche verhandelt, die Protokollierung oder Feststellung einer Einigung beantragt oder ein gerichtlicher Vergleichsvorschlag nach § 101 Abs. 1 S. 2 SGG oder § 106 S. 2 VwGO angenommen wird (Nr. 2), und soweit in familiengerichtlichen Genehmigungs- oder Zustimmungssachen oder in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit lediglich ein Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen wird (Nr. 3) | 0,8 | Verfahrensgebühr |
| 3102 | Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) | 65,00 € bis 719,00 € | Verfahrensgebühr |
| 3103 | (weggefallen) | ||
| 3104 | Terminsgebühr, soweit in Nummer 3106 nichts anderes bestimmt ist | 1,2 | Terminsgebühr |
| 3105 | Terminsgebühr 3104 bei Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei oder ein Beteiligter nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil, Versäumnisentscheidung oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird | 0,5 | Versäumnisurteil |
| 3106 | Terminsgebühr in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) | 65,00 € bis 665,00 € |
Abschnitt 2: Berufung, Revision, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht
Unterabschnitt 1: Berufung, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 3200 | Verfahrensgebühr, soweit in Nummer 3204 nichts anderes bestimmt ist | 1,6 | Verfahrensgebühr |
| 3201 | Verfahrensgebühr 3200 bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags oder eingeschränkter Tätigkeit des Anwalts | 1,1 | Verfahrensgebühr |
| 3202 | Terminsgebühr, soweit in Nummer 3205 nichts anderes bestimmt ist | 1,2 | Terminsgebühr |
| 3203 | Terminsgebühr 3202 bei Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei oder ein Beteiligter, im Berufungsverfahren der Berufungskläger, im Beschwerdeverfahren der Beschwerdeführer, nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil, Versäumnisentscheidung oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird | 0,5 | Terminsgebühr |
| 3204 | Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Landessozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) | 78,00 € bis 889,00 € | Verfahrensgebühr |
| 3205 | Terminsgebühr in Verfahren vor den Landessozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) | 65,00 € bis 665,00 € |
Unterabschnitt 2: Revision, bestimmte Beschwerden und Rechtsbeschwerden
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 3206 | Verfahrensgebühr, soweit in Nummer 3212 nichts anderes bestimmt ist | 1,6 | Verfahrensgebühr |
| 3207 | Verfahrensgebühr 3206 bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags oder eingeschränkter Tätigkeit des Anwalts | 1,1 | Verfahrensgebühr |
| 3208 | Verfahrensgebühr 3206, wenn sich die Parteien oder die Beteiligten nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können | 2,3 | Verfahrensgebühr |
| 3209 | Verfahrensgebühr 3206 bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags, wenn sich die Parteien oder die Beteiligten nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können | 1,8 | Verfahrensgebühr |
| 3210 | Terminsgebühr, soweit in Nummer 3213 nichts anderes bestimmt ist | 1,5 | Terminsgebühr |
| 3211 | Terminsgebühr 3210 bei Wahrnehmung nur eines Termins, in dem der Revisionskläger oder Beschwerdeführer nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil, Versäumnisentscheidung oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird | 0,8 | Terminsgebühr |
| 3212 | Verfahrensgebühr für Verfahren vor dem Bundessozialgericht, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) | 105,00 € bis 1.151,00 € | Verfahrensgebühr |
| 3213 | Terminsgebühr in Verfahren vor dem Bundessozialgericht, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) | 105,00 € bis 1.079,00 € |
Abschnitt 3: Gebühren für besondere Verfahren
Unterabschnitt 1: Besondere erstinstanzliche Verfahren
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 3300 | Verfahrensgebühr für das Verfahren vor dem Oberlandesgericht nach § 129 VGG oder § 32 AgrarOLkG, für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundessozialgericht, dem Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) und dem Landessozialgericht sowie für das Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor den Oberlandesgerichten, den Landessozialgerichten, den Oberverwaltungsgerichten, den Landesarbeitsgerichten oder einem obersten Gerichtshof des Bundes | 1,6 | Verfahrensgebühr |
| 3301 | Verfahrensgebühr 3300 bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags | 1,0 | Verfahrensgebühr |
Unterabschnitt 2: Mahnverfahren
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 3305 | Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers | 1,0 | Mahnverfahren |
| 3306 | Verfahrensgebühr 3305, wenn der Auftrag endet, bevor der Rechtsanwalt den verfahrenseinleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht hat | 0,5 | Mahnverfahren |
| 3307 | Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners | 0,5 | Mahnverfahren |
| 3308 | Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids | 0,5 | Mahnverfahren |
Unterabschnitt 3: Vollstreckung und Vollziehung
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 3309 | Verfahrensgebühr | 0,3 | Zwangsvollstreckung |
| 3310 | Terminsgebühr | 0,3 | Zwangsvollstreckung |
Unterabschnitt 4: Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 3311 | Verfahrensgebühr | 0,4 | Zwangsvollstreckung |
| 3312 | Terminsgebühr | 0,4 | Zwangsvollstreckung |
Unterabschnitt 5: Insolvenzverfahren, Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 3313 | Verfahrensgebühr für die Vertretung des Schuldners im Eröffnungsverfahren | 1,0 | |
| 3314 | Verfahrensgebühr für die Vertretung des Gläubigers im Eröffnungsverfahren | 0,5 | |
| 3315 | Verfahrensgebühr 3313 bei Tätigkeit auch im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan | 1,5 | |
| 3316 | Verfahrensgebühr 3314 bei Tätigkeit auch im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan | 1,0 | |
| 3317 | Verfahrensgebühr für das Insolvenzverfahren | 1,0 | |
| 3318 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über einen Insolvenzplan | 1,0 | |
| 3319 | Verfahrensgebühr 3318 bei Vertretung des Schuldners, der den Plan vorgelegt hat | 3,0 | |
| 3320 | Verfahrensgebühr 3317, wenn sich die Tätigkeit auf die Anmeldung einer Insolvenzforderung beschränkt | 0,5 | |
| 3321 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über einen Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung | 0,5 | |
| 3322 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über Anträge auf Zulassung der Zwangsvollstreckung nach § 17 Abs. 4 SVertO | 0,5 | |
| 3323 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über Anträge auf Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln (§ 8 Abs. 5 und § 41 SVertO) | 0,5 |
Unterabschnitt 6: Sonstige besondere Verfahren
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 3324 | Verfahrensgebühr für das Aufgebotsverfahren | 1,0 | |
| 3325 | Verfahrensgebühr für Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2, § 246a AktG (auch i. V. m. § 20 Abs. 3 Satz 4 SchVG), § 319 Abs. 6 AktG (auch i. V. m. § 327e Abs. 2 AktG) oder § 16 Abs. 3 UmwG | 0,75 | |
| 3326 | Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, wenn sich die Tätigkeit auf eine gerichtliche Entscheidung über die Bestimmung einer Frist (§ 102 Abs. 3 ArbGG), die Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 103 Abs. 3 ArbGG) oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung (§ 106 Abs. 2 ArbGG) beschränkt | 0,75 | |
| 3327 | Verfahrensgebühr für gerichtliche Verfahren über die Bestellung eines Schiedsrichters oder Ersatzschiedsrichters, über die Ablehnung eines Schiedsrichters oder über die Beendigung des Schiedsrichteramts sowie zur Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder bei sonstigen richterlichen Handlungen anlässlich eines schiedsrichterlichen Verfahrens | 0,75 | |
| 3328 | Verfahrensgebühr für Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung, Aussetzung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung und die Anordnung, dass Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben sind | 0,5 | |
| 3329 | Verfahrensgebühr für Verfahren auf Vollstreckbarerklärung der durch Rechtsmittelanträge nicht angefochtenen Teile eines Urteils (§§ 537, 558 ZPO) | 0,5 | |
| 3330 | Verfahrensgebühr für Verfahren über eine Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | in Höhe der Verfahrensgebühr für das Verfahren, in dem die Rüge erhoben wird, höchstens 0,5, bei Betragsrahmengebühren höchstens 280,00 € | |
| 3331 | Terminsgebühr in Verfahren über eine Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | in Höhe der Terminsgebühr für das Verfahren, in dem die Rüge erhoben wird, höchstens 0,5, bei Betragsrahmengebühren höchstens 280,00 € | |
| 3332 | Terminsgebühr in den in Nummern 3324 bis 3329 genannten Verfahren | 0,5 | |
| 3333 | Verfahrensgebühr für ein Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung | 0,4 | |
| 3334 | Verfahrensgebühr für Verfahren vor dem Prozessgericht oder dem Amtsgericht auf Bewilligung, Verlängerung oder Verkürzung einer Räumungsfrist (§§ 721, 794a ZPO), wenn das Verfahren mit dem Verfahren über die Hauptsache nicht verbunden ist | 1,0 | |
| 3335 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Prozesskostenhilfe | in Höhe der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird, höchstens 1,0, bei Betragsrahmengebühren höchstens 550,00 € | Prozesskostenhilfe |
| 3336 | (weggefallen) | ||
| 3337 | Verfahrensgebühren 3324 bis 3327, 3334 und 3335 bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags | höchstens 0,5 | Prozesskostenhilfe |
| 3338 | Verfahrensgebühr für die Tätigkeit als Vertreter des Anmelders eines Anspruchs zum Musterverfahren (§ 13 KapMuG) | 0,8 | |
| 3339 | Verfahrensgebühr für das Umsetzungsverfahren nach dem VDuG | 0,5 |
Abschnitt 4: Einzeltätigkeiten
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 3400 | Verfahrensgebühr, wenn sich der Auftrag auf die Führung des Verkehrs der Partei oder des Beteiligten mit dem Verfahrensbevollmächtigten beschränkt | in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, höchstens 1,0, bei Betragsrahmengebühren höchstens 550,00 € | |
| 3401 | Verfahrensgebühr, wenn sich der Auftrag auf die Vertretung in einem Termin im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 beschränkt | in Höhe der Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr | |
| 3402 | Terminsgebühr in dem in Nummer 3401 genannten Fall | in Höhe der einem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Terminsgebühr | |
| 3403 | Verfahrensgebühr für sonstige Einzeltätigkeiten, soweit in Nummer 3406 nichts anderes bestimmt ist | 0,8 | |
| 3404 | Verfahrensgebühr 3403, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt | 0,3 | |
| 3405 | Verfahrensgebühren 3400 und 3401, wenn der Auftrag endet, bevor der Verfahrensbevollmächtigte beauftragt oder der Rechtsanwalt gegenüber dem Verfahrensbevollmächtigten tätig geworden ist (Fall der Nummer 3400) oder bevor der Termin begonnen hat (Fall der Nummer 3401) | höchstens 0,5, bei Betragsrahmengebühren höchstens 275,00 € | |
| 3406 | Verfahrensgebühr für sonstige Einzeltätigkeiten in Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, wenn Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) | 39,00 € bis 445,00 € |
Abschnitt 5: Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde und Erinnerung
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 3500 | Verfahrensgebühr für Verfahren über die Beschwerde und die Erinnerung, soweit in diesem Abschnitt keine besonderen Gebühren bestimmt sind | 0,5 | |
| 3501 | Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit über die Beschwerde und die Erinnerung, wenn in den Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), soweit in diesem Abschnitt keine besonderen Gebühren bestimmt sind | 26,00 € bis 275,00 € | |
| 3502 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Rechtsbeschwerde | 1,0 | Verfahrensgebühr |
| 3503 | Verfahrensgebühr 3502 bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags | 0,5 | Verfahrensgebühr |
| 3504 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung, soweit in Nummer 3511 nichts anderes bestimmt ist | 1,6 | Verfahrensgebühr |
| 3505 | Verfahrensgebühr 3504 bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags | 1,0 | Verfahrensgebühr |
| 3506 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision oder einer der in der Vorbemerkung 3.2.2 genannten Rechtsbeschwerden, soweit in Nummer 3512 nichts anderes bestimmt ist | 1,6 | Verfahrensgebühr |
| 3507 | Verfahrensgebühr 3506 bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags | 1,1 | Verfahrensgebühr |
| 3508 | Verfahrensgebühr 3506, wenn sich die Parteien in dem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können | 2,3 | Verfahrensgebühr |
| 3509 | Verfahrensgebühr 3506 bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags, wenn sich die Parteien nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können | 1,8 | Verfahrensgebühr |
| 3510 | Verfahrensgebühr für bestimmte Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht nach dem Patentgesetz, dem Gebrauchsmustergesetz, dem Markengesetz, dem Halbleiterschutzgesetz, dem Designgesetz und dem Sortenschutzgesetz | 1,3 | |
| 3511 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht, wenn Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) | 78,00 € bis 889,00 € | |
| 3512 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht, wenn Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG) | 105,00 € bis 1.151,00 € | |
| 3513 | Terminsgebühr in den in Nummer 3500 genannten Verfahren | 0,5 | |
| 3514 | Terminsgebühr 3513, wenn das Beschwerdegericht in dem Verfahren über die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Anordnung eines Arrests, auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung oder auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt | 1,2 | |
| 3515 | Terminsgebühr in den in Nummer 3501 genannten Verfahren | 26,00 € bis 275,00 € | |
| 3516 | Terminsgebühr in den in Nummern 3502, 3504, 3506 und 3510 genannten Verfahren | 1,2 | |
| 3517 | Terminsgebühr in den in Nummer 3511 genannten Verfahren | 65,00 € bis 665,00 € | |
| 3518 | Terminsgebühr in den in Nummer 3512 genannten Verfahren | 78,00 € bis 863,00 € |
Teil 4: Strafsachen
Abschnitt 1: Gebühren des Verteidigers
Unterabschnitt 1: Allgemeine Gebühren
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 4100 | Grundgebühr | Wahlanwalt: 48,00 € bis 432,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 192,00 € | Strafsachen |
| 4101 | Grundgebühr 4100 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 48,00 € bis 540,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 235,00 € | Strafsachen |
| 4102 | Terminsgebühr für die Teilnahme an richterlichen Vernehmungen und Augenscheinseinnahmen, an Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde, an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder einstweiligen Unterbringung, an Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs und an Sühneterminen nach § 380 StPO | Wahlanwalt: 48,00 € bis 360,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 163,00 € | Strafsachen |
| 4103 | Terminsgebühr 4102 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 48,00 € bis 450,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 199,00 € | Strafsachen |
Unterabschnitt 2: Vorbereitendes Verfahren
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 4104 | Verfahrensgebühr | Wahlanwalt: 48,00 € bis 348,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 158,00 € | Strafsachen |
| 4105 | Verfahrensgebühr 4104 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 48,00 € bis 435,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 193,00 € | Strafsachen |
Unterabschnitt 3: Gerichtliches Verfahren › Erster Rechtszug
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 4106 | Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht | Wahlanwalt: 48,00 € bis 348,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 158,00 € | Strafsachen |
| 4107 | Verfahrensgebühr 4106 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 48,00 € bis 435,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 193,00 € | Strafsachen |
| 4108 | Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag in den in Nummer 4106 genannten Verfahren | Wahlanwalt: 84,00 € bis 576,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 264,00 € | Strafsachen |
| 4109 | Terminsgebühr 4108 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 84,00 € bis 719,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 321,00 € | Strafsachen |
| 4110 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4108 oder 4109, wenn der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 132,00 € | Strafsachen |
| 4111 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4108 oder 4109, wenn der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 264,00 € | Strafsachen |
| 4112 | Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor der Strafkammer | Wahlanwalt: 60,00 € bis 384,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 178,00 € | Strafsachen |
| 4113 | Verfahrensgebühr 4112 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 60,00 € bis 480,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 216,00 € | Strafsachen |
| 4114 | Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag in den in Nummer 4112 genannten Verfahren | Wahlanwalt: 96,00 € bis 671,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 307,00 € | Strafsachen |
| 4115 | Terminsgebühr 4114 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 96,00 € bis 839,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 374,00 € | Strafsachen |
| 4116 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4114 oder 4115, wenn der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 154,00 € | Strafsachen |
| 4117 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4114 oder 4115, wenn der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 307,00 € | Strafsachen |
| 4118 | Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Schwurgericht oder der Strafkammer nach den §§ 74a und 74c GVG | Wahlanwalt: 120,00 € bis 827,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 379,00 € | Strafsachen |
| 4119 | Verfahrensgebühr 4118 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 120,00 € bis 1.034,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 462,00 € | Strafsachen |
| 4120 | Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag in den in Nummer 4118 genannten Verfahren | Wahlanwalt: 156,00 € bis 1.115,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 508,00 € | Strafsachen |
| 4121 | Terminsgebühr 4120 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 156,00 € bis 1.394,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 620,00 € | Strafsachen |
| 4122 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4120 oder 4121, wenn der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 254,00 € | Strafsachen |
| 4123 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4120 oder 4121, wenn der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 508,00 € | Strafsachen |
Unterabschnitt 3: Gerichtliches Verfahren › Berufung
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 4124 | Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren | Wahlanwalt: 96,00 € bis 671,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 307,00 € | Strafsachen |
| 4125 | Verfahrensgebühr 4124 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 96,00 € bis 839,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 374,00 € | Strafsachen |
| 4126 | Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag im Berufungsverfahren | Wahlanwalt: 96,00 € bis 671,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 307,00 € | Strafsachen |
| 4127 | Terminsgebühr 4126 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 96,00 € bis 839,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 374,00 € | Strafsachen |
| 4128 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4126 oder 4127, wenn der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 154,00 € | Strafsachen |
| 4129 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4126 oder 4127, wenn der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 307,00 € | Strafsachen |
Unterabschnitt 3: Gerichtliches Verfahren › Revision
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 4130 | Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren | Wahlanwalt: 144,00 € bis 1.331,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 590,00 € | Strafsachen |
| 4131 | Verfahrensgebühr 4130 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 144,00 € bis 1.664,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 723,00 € | Strafsachen |
| 4132 | Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag im Revisionsverfahren | Wahlanwalt: 144,00 € bis 671,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 326,00 € | Strafsachen |
| 4133 | Terminsgebühr 4132 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 144,00 € bis 839,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 393,00 € | Strafsachen |
| 4134 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4132 oder 4133, wenn der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 163,00 € | Strafsachen |
| 4135 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 4132 oder 4133, wenn der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 326,00 € | Strafsachen |
Unterabschnitt 4: Wiederaufnahmeverfahren
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 4136 | Geschäftsgebühr für die Vorbereitung eines Antrags | in Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug | Strafsachen |
| 4137 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags | in Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug | Strafsachen |
| 4138 | Verfahrensgebühr für das weitere Verfahren | in Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug | Strafsachen |
| 4139 | Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren (§ 372 StPO) | in Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug | Strafsachen |
| 4140 | Terminsgebühr für jeden Verhandlungstag | in Höhe der Terminsgebühr für den ersten Rechtszug | Strafsachen |
Unterabschnitt 5: Zusätzliche Gebühren
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 4141 | Zusätzliche Gebühr, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich wird | in Höhe der Verfahrensgebühr | Strafsachen |
| 4142 | Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen | 1,0 | Strafsachen |
| 4143 | Verfahrensgebühr für das erstinstanzliche Verfahren über vermögensrechtliche Ansprüche (§ 403 StPO) | 2,0 | Strafsachen |
| 4144 | Verfahrensgebühr im Berufungs- und Revisionsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche (§ 403 StPO) | 2,5 | Strafsachen |
| 4145 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Beschwerde gegen den Beschluss, mit dem nach § 406 Abs. 5 Satz 2 StPO von einer Entscheidung abgesehen wird | 0,5 | Strafsachen |
| 4146 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder über die Beschwerde gegen eine den Rechtszug beendende Entscheidung nach § 25 Abs. 1 Satz 3 bis 5, § 13 StrRehaG | 1,5 | Strafsachen |
| 4147 | Einigungsgebühr 1000 im Privatklageverfahren bezüglich des Strafanspruchs und des Kostenerstattungsanspruchs | in Höhe der Verfahrensgebühr | Strafsachen |
Abschnitt 2: Gebühren in der Strafvollstreckung
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 4200 | Verfahrensgebühr als Verteidiger für ein Verfahren über die Erledigung oder Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt, über die Aussetzung des Restes einer zeitigen oder lebenslangen Freiheitsstrafe oder über den Widerruf einer Strafaussetzung oder Maßregelaussetzung zur Bewährung | Wahlanwalt: 72,00 € bis 803,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 350,00 € | |
| 4201 | Verfahrensgebühr 4200 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 72,00 € bis 1.004,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 430,00 € | |
| 4202 | Terminsgebühr in den in Nummer 4200 genannten Verfahren | Wahlanwalt: 72,00 € bis 360,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 173,00 € | |
| 4203 | Terminsgebühr 4202 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 72,00 € bis 450,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 209,00 € | |
| 4204 | Verfahrensgebühr für sonstige Verfahren in der Strafvollstreckung | Wahlanwalt: 36,00 € bis 360,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 158,00 € | |
| 4205 | Verfahrensgebühr 4204 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 36,00 € bis 450,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 194,00 € | |
| 4206 | Terminsgebühr für sonstige Verfahren | Wahlanwalt: 36,00 € bis 360,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 158,00 € | |
| 4207 | Terminsgebühr 4206 mit Zuschlag | Wahlanwalt: 36,00 € bis 450,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 194,00 € |
Abschnitt 3: Einzeltätigkeiten
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 4300 | Verfahrensgebühr für die Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schrift zur Begründung der Revision, zur Erklärung auf die von dem Staatsanwalt, Privatkläger oder Nebenkläger eingelegte Revision oder in Verfahren nach den §§ 57a und 67e StGB | Wahlanwalt: 72,00 € bis 803,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 350,00 € | |
| 4301 | Verfahrensgebühr für die Anfertigung oder Unterzeichnung einer Privatklage oder einer Schrift zur Rechtfertigung der Berufung oder zur Beantwortung der von dem Staatsanwalt, Privatkläger oder Nebenkläger eingelegten Berufung, die Führung des Verkehrs mit dem Verteidiger, den Beistand für den Beschuldigten bei Vernehmungen, in der Hauptverhandlung, bei einer mündlichen Anhörung oder Augenscheinseinnahme, den Beistand im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 Abs. 2 bis 4, § 173 StPO) oder sonstige Tätigkeiten in der Strafvollstreckung | Wahlanwalt: 48,00 € bis 552,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 240,00 € | |
| 4302 | Verfahrensgebühr für die Einlegung eines Rechtsmittels, die Anfertigung oder Unterzeichnung anderer Anträge, Gesuche oder Erklärungen oder eine andere nicht in Nummer 4300 oder 4301 erwähnte Beistandsleistung | Wahlanwalt: 36,00 € bis 348,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 154,00 € | |
| 4303 | Verfahrensgebühr für die Vertretung in einer Gnadensache | Wahlanwalt: 36,00 € bis 360,00 € | |
| 4304 | Gebühr für den als Kontaktperson beigeordneten Rechtsanwalt (§ 34a EGGVG) | 4.197,00 € |
Teil 5: Bußgeldsachen
Abschnitt 1: Gebühren des Verteidigers
Unterabschnitt 1: Allgemeine Gebühr
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 5100 | Grundgebühr | Wahlanwalt: 36,00 € bis 204,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 96,00 € |
Unterabschnitt 2: Verfahren vor der Verwaltungsbehörde
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 5101 | Verfahrensgebühr bei einer Geldbuße von weniger als 80,00 € | Wahlanwalt: 24,00 € bis 132,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 62,00 € | |
| 5102 | Terminsgebühr für jeden Tag, an dem ein Termin in den in Nummer 5101 genannten Verfahren stattfindet | Wahlanwalt: 24,00 € bis 132,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 62,00 € | |
| 5103 | Verfahrensgebühr bei einer Geldbuße von 80,00 bis 5.000,00 € | Wahlanwalt: 36,00 € bis 348,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 154,00 € | |
| 5104 | Terminsgebühr für jeden Tag, an dem ein Termin in den in Nummer 5103 genannten Verfahren stattfindet | Wahlanwalt: 36,00 € bis 348,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 154,00 € | |
| 5105 | Verfahrensgebühr bei einer Geldbuße von mehr als 5.000,00 € | Wahlanwalt: 48,00 € bis 360,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 163,00 € | |
| 5106 | Terminsgebühr für jeden Tag, an dem ein Termin in den in Nummer 5105 genannten Verfahren stattfindet | Wahlanwalt: 48,00 € bis 360,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 163,00 € |
Unterabschnitt 3: Gerichtliches Verfahren im ersten Rechtszug
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 5107 | Verfahrensgebühr bei einer Geldbuße von weniger als 80,00 € | Wahlanwalt: 24,00 € bis 132,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 62,00 € | |
| 5108 | Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag in den in Nummer 5107 genannten Verfahren | Wahlanwalt: 24,00 € bis 288,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 125,00 € | |
| 5109 | Verfahrensgebühr bei einer Geldbuße von 80,00 bis 5.000,00 € | Wahlanwalt: 36,00 € bis 348,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 154,00 € | |
| 5110 | Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag in den in Nummer 5109 genannten Verfahren | Wahlanwalt: 48,00 € bis 564,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 245,00 € | |
| 5111 | Verfahrensgebühr bei einer Geldbuße von mehr als 5.000,00 € | Wahlanwalt: 60,00 € bis 420,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 192,00 € | |
| 5112 | Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag in den in Nummer 5111 genannten Verfahren | Wahlanwalt: 96,00 € bis 671,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 307,00 € |
Unterabschnitt 4: Verfahren über die Rechtsbeschwerde
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 5113 | Verfahrensgebühr | Wahlanwalt: 96,00 € bis 671,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 307,00 € | |
| 5114 | Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag | Wahlanwalt: 96,00 € bis 671,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 307,00 € |
Unterabschnitt 5: Zusätzliche Gebühren
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 5115 | Zusätzliche Gebühr, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt oder die Hauptverhandlung entbehrlich wird | in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr | |
| 5116 | Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen | 1,0 |
Abschnitt 2: Einzeltätigkeiten
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 5200 | Verfahrensgebühr | Wahlanwalt: 24,00 € bis 132,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 62,00 € |
Teil 6: Sonstige Verfahren
Abschnitt 1: Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Verfahren nach dem Deutsch-Schweizerischer-Polizeivertrag-Umsetzungsgesetz und Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
Unterabschnitt 1: Verfahren vor der Verwaltungsbehörde
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 6100 | Verfahrensgebühr | Wahlanwalt: 60,00 € bis 408,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 187,00 € |
Unterabschnitt 2: Gerichtliches Verfahren
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 6101 | Verfahrensgebühr | Wahlanwalt: 120,00 € bis 827,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 379,00 € | |
| 6102 | Terminsgebühr je Verhandlungstag | Wahlanwalt: 156,00 € bis 1.115,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 508,00 € |
Abschnitt 2: Disziplinarverfahren, berufsgerichtliche Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht
Unterabschnitt 1: Allgemeine Gebühren
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 6200 | Grundgebühr | Wahlanwalt: 48,00 € bis 420,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 187,00 € | |
| 6201 | Terminsgebühr für jeden Tag, an dem ein Termin stattfindet | Wahlanwalt: 48,00 € bis 444,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 197,00 € |
Unterabschnitt 2: Außergerichtliches Verfahren
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 6202 | Verfahrensgebühr | Wahlanwalt: 48,00 € bis 348,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 158,00 € |
Unterabschnitt 3: Gerichtliches Verfahren › Erster Rechtszug
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 6203 | Verfahrensgebühr | Wahlanwalt: 60,00 € bis 384,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 178,00 € | |
| 6204 | Terminsgebühr je Verhandlungstag | Wahlanwalt: 96,00 € bis 671,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 307,00 € | |
| 6205 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6204, wenn der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 154,00 € | |
| 6206 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6204, wenn der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 307,00 € |
Unterabschnitt 3: Gerichtliches Verfahren › Zweiter Rechtszug
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 6207 | Verfahrensgebühr | Wahlanwalt: 96,00 € bis 671,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 307,00 € | |
| 6208 | Terminsgebühr je Verhandlungstag | Wahlanwalt: 96,00 € bis 671,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 307,00 € | |
| 6209 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6208, wenn der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 154,00 € | |
| 6210 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6208, wenn der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 307,00 € |
Unterabschnitt 3: Gerichtliches Verfahren › Dritter Rechtszug
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 6211 | Verfahrensgebühr | Wahlanwalt: 144,00 € bis 1.331,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 590,00 € | |
| 6212 | Terminsgebühr je Verhandlungstag | Wahlanwalt: 144,00 € bis 659,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 321,00 € | |
| 6213 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6212, wenn der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 160,00 € | |
| 6214 | Zusätzliche Gebühr neben der Gebühr 6212, wenn der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt mehr als 8 Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt | 320,00 € | |
| 6215 | Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision | Wahlanwalt: 84,00 € bis 1.331,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 566,00 € |
Unterabschnitt 4: Zusatzgebühr
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 6216 | Zusätzliche Gebühr, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die mündliche Verhandlung entbehrlich wird | in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr |
Abschnitt 3: Gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung, bei Unterbringung und bei sonstigen Zwangsmaßnahmen
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 6300 | Verfahrensgebühr in Freiheitsentziehungssachen nach § 415 FamFG, in Unterbringungssachen nach § 312 FamFG und in Verfahren nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG | Wahlanwalt: 48,00 € bis 564,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 245,00 € | |
| 6301 | Terminsgebühr in den Fällen der Nummer 6300 | Wahlanwalt: 48,00 € bis 564,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 245,00 € | |
| 6302 | Verfahrensgebühr in sonstigen Fällen | Wahlanwalt: 24,00 € bis 360,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 154,00 € | |
| 6303 | Terminsgebühr in den Fällen der Nummer 6302 | Wahlanwalt: 24,00 € bis 360,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 154,00 € |
Abschnitt 4: Gerichtliche Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 6400 | Verfahrensgebühr für das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung vor dem Truppendienstgericht | Wahlanwalt: 96,00 € bis 815,00 € | |
| 6401 | Terminsgebühr je Verhandlungstag in den in Nummer 6400 genannten Verfahren | Wahlanwalt: 96,00 € bis 815,00 € | |
| 6402 | Verfahrensgebühr für das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht, im Verfahren über die Rechtsbeschwerde oder im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde | Wahlanwalt: 120,00 € bis 947,00 € | |
| 6403 | Terminsgebühr je Verhandlungstag in den in Nummer 6402 genannten Verfahren | Wahlanwalt: 120,00 € bis 947,00 € |
Abschnitt 5: Einzeltätigkeiten und Verfahren auf Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 6500 | Verfahrensgebühr | Wahlanwalt: 24,00 € bis 360,00 €gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt: 154,00 € |
Teil 7: Auslagen
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz | Artikel |
|---|---|---|---|
| 7000 | Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten (Dokumentenpauschale): Kopien und Ausdrucke in den Fällen der Nr. 1 Buchst. a bis d, elektronisch gespeicherte Dateien nach Nr. 2 | Kopien und Ausdrucke (Nr. 1): für die ersten 50 abzurechnenden Seiten je Seite 0,50 €, in Farbe 1,00 €, für jede weitere Seite 0,15 €, in Farbe 0,30 €; elektronisch gespeicherte Dateien (Nr. 2): je Datei 1,50 €, für die in einem Arbeitsgang überlassenen, bereitgestellten oder auf denselben Datenträger übertragenen Dokumente insgesamt höchstens 5,00 € | Post- und Dokumentenpauschale |
| 7001 | Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen | in voller Höhe | Post- und Dokumentenpauschale |
| 7002 | Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen | 20 % der Gebühren, höchstens 20,00 € | Post- und Dokumentenpauschale |
| 7003 | Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs | 0,42 € für jeden gefahrenen Kilometer | Reisekosten |
| 7004 | Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines anderen Verkehrsmittels, soweit sie angemessen sind | in voller Höhe | Reisekosten |
| 7005 | Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise | bei nicht mehr als 4 Stunden 30,00 €, bei mehr als 4 bis 8 Stunden 50,00 €, bei mehr als 8 Stunden 80,00 € | Reisekosten |
| 7006 | Sonstige Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise, soweit sie angemessen sind | in voller Höhe | Reisekosten |
| 7007 | Im Einzelfall gezahlte Prämie für eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden, soweit die Prämie auf Haftungsbeträge von mehr als 30 Mio. € entfällt | in voller Höhe | |
| 7008 | Umsatzsteuer auf die Vergütung | in voller Höhe | Kostennote & RVG-Rechnung |
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