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Kurze, redaktionell eingeordnete Antworten zu Anwaltskosten, RVG, Kostenerstattung, PKH, Fälligkeit und Beratung mit direktem Normbezug.
Quellenstand: 2. Mai 2026 · Redaktioneller Stand: 2. Mai 2026 · Primärquellen verlinkt.
Allgemeine Information, keine Einzelfallprüfung.
Wofür diese FAQ steht
Schnelle Einordnung typischer Fragen
Warum unterscheiden sich Rechnung und Erstattung?
Die eigene RVG-Rechnung betrifft das Mandatsverhältnis. Die Kostenerstattung gegen die Gegenseite folgt dagegen aus Prozesskostenrecht, im Zivilprozess vor allem aus § 91 ZPO.[2, 4]Einordnung(vereinfachtes Beispiel)
Wann ist Beratung anders zu behandeln?
Eine reine Beratung ist nicht automatisch eine außergerichtliche Vertretung mit Geschäftsgebühr. § 34 RVG stellt Beratung, Gutachten und Mediation gesondert neben die übrige Gebührenmechanik.[6]Einordnung(vereinfachtes Beispiel)
Wie die Antworten praktisch gelesen werden
Mandatsrechnung zuerst
Fragen zur eigenen Anwaltsrechnung beginnen regelmäßig bei Fälligkeit und Berechnung. § 8 RVG erklärt, wann Vergütung fällig wird; § 10 RVG erklärt, welche Berechnung für die Forderung benötigt wird.[1, 2]Einordnung(Anwendungslogik)
Ablauf in der Anwendung
1. Frage der richtigen Ebene zuordnen
Zuerst wird unterschieden, ob es um eigene Rechnung, Gegenstandswert, Erstattung, PKH oder Beratung geht.
2. Normanker lesen
Danach wird die jeweilige Antwort mit der Norm verbunden, die den Kern der Frage tatsächlich regelt.
3. Vertiefende Seite nutzen
Bei Detailfragen führt die FAQ bewusst auf die Spezialseiten zu Wert, Kostennote, PKH oder Kostenerstattung weiter.
Nächster Schritt
Der Wissensartikel erklärt die Grundlage; die verlinkte Seite unterstützt die praktische Umsetzung.
FAQ
Wann wird die Vergütung fällig?
Nach § 8 RVG wird die Vergütung grundsätzlich fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist; im gerichtlichen Verfahren auch bei Kostenentscheidung oder Rechtszugsende.[1]
Kann ohne Berechnung abgerechnet werden?
Nein. § 10 RVG verlangt eine in Textform mitgeteilte Berechnung.[2]
Ist PKH nur eine Frage des Einkommens?
Nein. § 114 ZPO verlangt zusätzlich hinreichende Erfolgsaussicht und das Fehlen von Mutwilligkeit.[5]
Wer entscheidet über die Erstattung gegen die Gegenseite?
Im Zivilprozess richtet sich die Erstattungsfrage nach § 91 ZPO. Die unterliegende Partei hat die notwendigen Kosten zu tragen.[4]
Gibt es für reine Beratung besondere Regeln?
Ja. § 34 RVG regelt Beratung, Gutachten und Mediation gesondert.[6]
Warum gibt es nicht eine einzige Antwort auf alle Anwaltskostenfragen?
Anwaltskosten bestehen aus mehreren Ebenen: Wert, Gebührentatbestand, Fälligkeit, Berechnung, Erstattung und mögliche staatliche Hilfen folgen jeweils eigenen Normen. Eine seriöse Antwort ordnet deshalb zuerst die Kostenfrage der richtigen Ebene zu.[1, 2, 3, 4, 5]Einordnung(Einordnung)
Norm- und Quellenverweise
Primärquellen mit Fundstelle und dokumentiertem Abrufdatum.
[1] § 8 RVG - Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
Gesetze im Internet · § 8 Abs. 1 und 2 RVG · Abrufdatum: 2. Mai 2026
Quelle öffnen: gesetze-im-internet.de[2] § 10 RVG - Berechnung
Gesetze im Internet · § 10 Abs. 1 bis 3 RVG · Abrufdatum: 2. Mai 2026
Quelle öffnen: gesetze-im-internet.de[3] § 23 RVG - Allgemeine Wertvorschrift
Gesetze im Internet · § 23 Abs. 1 bis 3 RVG · Abrufdatum: 2. Mai 2026
Quelle öffnen: gesetze-im-internet.de[4] § 91 ZPO - Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht
Gesetze im Internet · § 91 Abs. 1 und 2 ZPO · Abrufdatum: 2. Mai 2026
Quelle öffnen: gesetze-im-internet.de[5] § 114 ZPO - Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe
Gesetze im Internet · § 114 Abs. 1 und 2 ZPO · Abrufdatum: 2. Mai 2026
Quelle öffnen: gesetze-im-internet.de[6] § 34 RVG - Beratung, Gutachten und Mediation
Gesetze im Internet · § 34 Abs. 1 und 2 RVG · Abrufdatum: 2. Mai 2026
Quelle öffnen: gesetze-im-internet.de