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14 Tage kostenlos testenAnmeldenRedaktion und Methodik
Wer das RVG-Wissen verantwortet, nach welchen Regeln Quellen zitiert und Beträge berechnet werden und wie Hinweise auf Fehler bearbeitet werden.
Verantwortung
Herausgeber des RVG-Wissens ist die AmNi Software Solutions UG (haftungsbeschränkt), Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg, vertreten durch Amir Heyder. Die Gesellschaft betreibt das Gebührenportal.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV ist Amir Heyder, c/o AmNi Software Solutions UG (haftungsbeschränkt), Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg. Registergericht, Registernummer und Kontaktdaten stehen im Impressum.
Quellen
Jede Aussage nennt die Norm, auf der sie beruht. Zitiert werden ausschließlich amtliche Quellen: Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de, das Bundesgesetzblatt und Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Justiz, Drucksachen des Deutschen Bundestages sowie Entscheidungen von den Seiten der Bundesgerichte und von rechtsprechung-im-internet.de.
Die Quellenliste am Ende jedes Artikels nennt zu jeder Quelle die Fundstelle und das Abrufdatum. Gerichtsentscheidungen werden mit Gericht, Datum und Aktenzeichen angegeben.
Aussagen, die nicht wörtlich im Gesetz stehen, sondern sich aus dem Zusammenhang mehrerer Vorschriften ergeben, werden als redaktionelle Einordnung gekennzeichnet. Die zugehörige Anmerkung nennt die Vorschriften, auf denen die Einordnung beruht.
Rechtsstand und Beträge
Die Artikel geben das RVG in der Fassung des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 wieder (KostBRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 08.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 318). Wurde der unbedingte Auftrag vor dem 01.06.2025 erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Tag gerichtlich bestellt oder beigeordnet, gilt nach § 60 Abs. 1 RVG das bisherige Recht.
Anwaltsgebühren werden nach § 13 Abs. 1 RVG und Anlage 2 RVG berechnet, aus der Staatskasse bei Prozesskostenhilfe nach § 49 RVG; Festgebühren und Betragsrahmen ergeben sich aus dem Vergütungsverzeichnis. Gerichtsgebühren werden nach § 34 GKG und Anlage 2 GKG berechnet, jeweils in der Fassung ab 01.06.2025. Frühere Beträge erscheinen nur ausdrücklich als solche, etwa mit dem Zusatz „bis 31.05.2025“.
Automatische Prüfungen
Bei jeder Veröffentlichung werden alle Artikel, das Glossar und das VV-Verzeichnis maschinell geprüft:
- Jede Quelle stammt von einer der genannten amtlichen Seiten und ist über https verlinkt.
- Jeder Absatz, jeder Listenpunkt, jede Tabelle, jedes Rechenbeispiel, jeder Satz der Kurzfassung und jede Antwort unter „Häufige Fragen“ ist mit einer Norm oder einer Quelle belegt.
- Jeder Verweis auf einen Artikel, einen Glossarbegriff, eine Nummer des Vergütungsverzeichnisses oder eine Anleitung im Hilfe-Center führt auf ein vorhandenes Ziel.
- In Rechenbeispielen werden Zeilen mit Gebührensatz und Gegenstandswert gegen die Gebührentabelle nachgerechnet, ebenso Zwischensummen, Gesamtsummen und die Umsatzsteuer je Angelegenheit auf den Cent; die Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG darf 20 % der Gebühren und 20 € nicht übersteigen.
Schlägt eine dieser Prüfungen fehl, bricht die Veröffentlichung ab. Festgebühren, Betragsrahmen und Beträge in Tabellen und im Fließtext prüft die Redaktion bei jeder Überarbeitung gegen den Gesetzestext.
Aktualisierung
Jeder Artikel nennt das Datum seiner letzten inhaltlichen Änderung und führt ein Änderungsprotokoll mit Datum und Art der Änderung. Das Abrufdatum jeder Quelle steht in der Quellenliste. Die Startseite des RVG-Wissens zeigt die jüngsten Änderungen.
Hinweise und Korrekturen
Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir unter kontakt@gebuehren-portal.de oder über das Kontaktformular entgegen. Berichtigungen erscheinen im Änderungsprotokoll des betroffenen Artikels.
Abgrenzung
Das RVG-Wissen ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist der Wortlaut des Gesetzes. Anleitungen zur Bedienung des Gebührenportals stehen im Hilfe-Center.