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14 Tage kostenlos testenAnmeldenZeithonorar abrechnen: Zeiten aus DATEV, Rechnung mit Zeitaufstellung
Für Mandate, die Sie nach Stunden oder pauschal abrechnen, auch ganz ohne RVG. Sie übernehmen die Zeitliste aus DATEV oder erfassen die Zeiten hier, prüfen den Rechnungsentwurf und laden die fertige Rechnung als PDF mit E-Rechnungsdaten herunter, die Zeitaufstellung als Anlage.
Danach 25,90 € pro Monat, monatlich kündbar. Ein Zahlungsmittel ist beim Start nötig, abgebucht wird erst nach 14 Tagen. 3 Tage vorher erinnern wir Sie per E-Mail. Kündigen Sie vorher im Konto, zahlen Sie nichts.
So sieht die Rechnung aus
Auf der Rechnung stehen die Leistungsübersicht, die Summen, die Überweisungsdaten und ein GiroCode für die Banking-App. Die Anlage führt jede Zeit einzeln auf.

So funktioniert es
Zeiten erfassen oder aus DATEV übernehmen
Zeiten erfassen Sie mit der Stoppuhr oder von Hand. Oder Sie importieren die Zeitliste, die Sie aus DATEV als Excel- oder CSV-Datei exportiert haben; jede Zeit landet über das Aktenzeichen in der passenden Akte.
Rechnungsentwurf prüfen
Aus den offenen Zeiten einer Akte erstellen Sie einen Rechnungsentwurf, die offenen Auslagen der Akte sind enthalten. Einzelne Zeiten schreiben Sie ab oder lassen sie für eine spätere Rechnung offen. Die PDF-Vorschau zeigt die Rechnung so, wie sie gedruckt wird.
Abschließen und weitergeben
Beim Abschließen erhält die Rechnung die nächste fortlaufende Nummer. Sie laden sie als PDF mit E-Rechnungsdaten und der Zeitaufstellung als Anlage herunter. Für Ihre Steuerberatung exportieren Sie die Rechnungen eines Monats im DATEV-Format.
Jeder Schritt mit Bildschirmfotos: Anleitung im Hilfe-Center
Im Detail
Zeitlisten aus DATEV übernehmen
- Excel-Datei (.xlsx) oder CSV; Trennzeichen und Zeichensatz erkennt das Programm selbst. Pflicht sind nur die Spalten für Datum und Dauer.
- Die Spalten werden automatisch zugeordnet. Sie sehen die Zuordnung mit Beispielwerten aus Ihrer Datei und können sie vor dem Import ändern.
- Zugeordnet wird über das Aktenzeichen. Gibt es zu einem Aktenzeichen noch keine Akte, kann der Import sie anlegen.
- Zeiten, die in DATEV schon als abgerechnet markiert sind, wählt der Import nicht vor. Übernehmen Sie sie trotzdem, gelten sie als nicht abrechenbar.
- Den Betrag berechnet das Programm aus Ihrer Taktung und dem Stundensatz aus der Datei, sonst aus Ihrem Standard-Stundensatz.
E-Rechnung und XRechnung
Die abgeschlossene Rechnung laden Sie als PDF herunter, in das die E-Rechnungsdaten im ZUGFeRD-Format eingebettet sind, sofern Kanzlei- und Mandantendaten vollständig sind. Für Behörden mit Leitweg-ID erstellen Sie zusätzlich eine XRechnung als reine XML-Datei. Rechnung und Anlage gibt es auch als getrennte PDF-Dateien.
Ihr Briefpapier, Ihre Zeitaufstellung
Die Rechnung entsteht mit Ihrer Rechnungsvorlage: Briefpapier als PDF hochladen oder Logo einfügen, Texte, Schrift und Abstände anpassen. Dort legen Sie auch fest, welche Spalten die Zeitaufstellung zeigt, ob sie nach Datum oder Sachbearbeiter gruppiert ist.
Abgeschriebene Zeiten können mit 0,00 € und dem Vermerk „nicht berechnet“ in der Aufstellung bleiben. Solange die Rechnung ein Entwurf ist, gibt es sie auch als Word-Datei.
Stundensatz, Taktung, Auslagen und Vorschuss
Stundensatz und Taktung (minutengenau, 6, 15, 30 oder 60 Minuten) legen Sie für jedes Anwalts-Profil fest, für einzelne Akten abweichend in der Vergütungsvereinbarung. Auf Wunsch erscheinen die getakteten Zeiten als Dezimalstunden (Industriezeit), in der App und auf der Rechnung, etwa 1,90 Std. statt 1h 54min.
Auslagen wie Fahrtkosten, Porto oder Gerichtskosten erfassen Sie zur Akte; die Anlage enthält dann eine Auslagenübersicht. Neben dem Zeithonorar rechnen Sie Pauschalhonorare und Vorschüsse ab und ziehen einen gezahlten Vorschuss in der Schlussrechnung ab.
Bezahlen über das Mandantenportal
Beim Abschließen können Sie gleich einen Zahlungslink erstellen. Ihr Mandant sieht die Rechnung im Mandantenportal und bezahlt per Überweisung oder online. Online-Zahlungen laufen über Ihr eigenes Stripe-Konto direkt an die Kanzlei; Stripe berechnet seine Gebühren, wir nichts zusätzlich.
Preis
Zeithonorar gehört zu Premium. Das RVG Abo enthält es nicht.
25,90 €
/ MonatEndpreis, keine USt. (§ 19 UStG). Monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Die ersten 14 Tage sind kostenlos. Ein Zahlungsmittel ist beim Start nötig, abgebucht wird erst danach. 3 Tage vorher erinnern wir Sie per E-Mail. Kündigen Sie vorher im Konto, zahlen Sie nichts. Die Testphase gibt es einmal pro Konto.
Außerdem in Premium
- RVG-Rechner mit allen Spezialfällen, Kostennote als Word und PDF
- Kostenfestsetzungsantrag aus der Berechnung
- Eigene Rechnungsvorlage mit Ihrem Briefpapier
- Rechnungen verwalten, Mandantenportal mit Online-Zahlung
- Weitere Zugänge für Mitarbeitende: 8,99 € je Zugang und Monat
Häufige Fragen
Nein. Zeithonorar, Pauschalhonorar und Vorschussrechnungen erstellen Sie ohne RVG-Berechnung. Der RVG-Rechner ist in Premium enthalten, falls Sie ihn für einzelne Mandate brauchen.
Zeitlisten, die Sie aus DATEV als Excel-Datei (.xlsx) oder als CSV exportieren. Andere Tabellen funktionieren genauso, Pflicht sind nur die Spalten für Datum und Dauer. Ältere Excel-Dateien mit der Endung .xls speichern Sie vorher in Excel als .xlsx.
Zeiten, die in DATEV schon als abgerechnet markiert sind, wählt der Import nicht vor. Im Gebührenportal hat jede Zeit einen Status, und nur offene Zeiten kommen in einen neuen Rechnungsentwurf. Einen zweiten Import derselben Datei erkennt das Programm allerdings nicht; importieren Sie jede Datei deshalb nur einmal.
Die PDF-Rechnung enthält die Rechnungsdaten zusätzlich maschinenlesbar im ZUGFeRD-Format, sofern Kanzlei- und Mandantendaten vollständig sind. Eine XRechnung als reine XML-Datei, etwa für Behörden mit Leitweg-ID, erstellen Sie ebenfalls in Premium.
Nein. Gebührenportal ersetzt weder Kanzleisoftware noch Aktenführung oder Dokumentenverwaltung. Abgerechnet wird je Akte: Sie legen hier eine Akte mit Aktenzeichen und Mandant an, oder der Import legt sie aus dem Aktenzeichen an und Sie ergänzen den Mandanten. Alles andere bleibt in Ihrem System.
Sie nutzen Premium 14 Tage mit vollem Umfang. Beim Start hinterlegen Sie ein Zahlungsmittel, abgebucht wird in der Testphase nichts. 3 Tage vor dem Ende erhalten Sie eine Erinnerung per E-Mail. Kündigen Sie vorher in Ihrem Konto unter „Abonnement & Rechnungen verwalten“, entstehen keine Kosten. Sonst läuft Premium für 25,90 € pro Monat weiter. Die Testphase gibt es einmal pro Konto.
Zeithonorar 14 Tage kostenlos testen
Probieren Sie es mit einer Zeitliste aus DATEV aus und sehen Sie sich den Rechnungsentwurf an, bevor Sie sich entscheiden.
Ein Zahlungsmittel ist beim Start nötig, abgebucht wird erst nach 14 Tagen. 3 Tage vorher erinnern wir Sie per E-Mail. Kündigen Sie vorher im Konto, zahlen Sie nichts.