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Verzugszinsrechner 2026
Berechnen Sie Verzugszinsen für Verbraucher- und Handelsgeschäfte taggenau mit Basiszinssatz. Der Rechner eignet sich damit auch als Basiszinsrechner bzw. Basiszinssatz Rechner für Deutschland.
Stand geprüft: 14. August 2026
Rechtsgrundlagen: § 247 BGB, § 286 BGB, § 288 BGB
Aktueller Basiszinssatz: 1,52 % seit 1. Juli 2026
Verzugszinsen berechnen
Wählen Sie die passende Zinsart und geben Sie den Zeitraum Ihrer Forderung ein. Der Rechner splittet Basiszinssatzwechsel und Jahresgrenzen automatisch und zeigt Ihnen die Zinsen periodengenau an.
Wann Verzugszinsen überhaupt entstehen
Verzugszinsen setzen nicht nur eine offene Rechnung, sondern rechtlich einen bereits eingetretenen Schuldnerverzug voraus. In vielen Fällen beginnt der Zinslauf nach einer Mahnung. Das Gesetz kennt aber auch Konstellationen, in denen Verzug ohne gesondertes Mahnschreiben eintreten kann.
Mahnung nach Fälligkeit
Der klassische Regelfall: Eine fällige Geldforderung wird trotz Mahnung nicht bezahlt.
Kalendermäßiger Zahlungstermin
Ist ein konkretes Zahlungsdatum vereinbart oder bestimmbar, kann Verzug ohne weitere Mahnung eintreten.
30-Tage-Regel
Bei Entgeltforderungen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung; bei Verbrauchern nur mit Hinweis in der Rechnung.
Mahnbescheid oder Klage
Die Leistungsklage und die Zustellung eines Mahnbescheids stehen der Mahnung gesetzlich gleich.
Verzugszinsen und Basiszinssatz im Überblick
Mit dem Verzugszinsrechner berechnen Sie Verzugszinsen für Verbraucher- und Handelsgeschäfte taggenau auf Basis der in Deutschland geltenden Rechtsgrundlagen. Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist dabei die zentrale Referenzgröße für viele gesetzliche Verzugszinssätze.
Verbrauchergeschäft
- Seit 01.05.2000Grundsätzlich 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
- Vor 01.05.2000Historisch galt ein statischer Verzugszinssatz von 4 Prozent.
Handelsgeschäft
- Seit 01.01.2002In der hier nachgebildeten Referenzlogik 8 oder 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz.
- ZusatzanspruchDie optionale Verzugspauschale von 40 Euro wird separat ausgewiesen.
Verbraucher, Handelsgeschäft und alternative Zinsarten
Der Rechner bildet vier typische Konstellationen ab: den gesetzlichen Verzugszins bei Verbrauchergeschäften, die referenznahe Handelsgeschäfts-Logik, einen eigenen Aufschlag auf den Basiszinssatz und einen eigenen fixen Jahreszinssatz.
| Variante | Berechnungslogik | Hinweis |
|---|---|---|
| Verbrauchergeschäft | 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz | Vor 01.05.2000 historisch 4 Prozent statisch |
| Handelsgeschäft | Referenznah 8 oder 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz | 40-Euro-Verzugspauschale als optionale Zusatzposition |
| Eigener Aufschlag auf Basiszinssatz | Individueller Aufschlag über Basiszinssatz | Sinnvoll bei vertraglicher Abrede mit variabler Referenz |
| Eigener fixer Jahreszinssatz | Individueller fixer Jahreszins | Ohne Basiszinssatzbezug über die gesamte Laufzeit |
Wichtige Begriffe rund um Verzugszinsen
Für die korrekte Bestimmung des Verzugszinsanspruchs sind die gesetzlichen Definitionen von Basiszinssatz, Entgeltforderung und Prozesszinsen maßgeblich. Diese Unterscheidungen bestimmen den anwendbaren Zinssatz und den Beginn des Zinslaufs:
Basiszinssatz
Die gesetzliche Referenzgröße nach § 247 BGB. Sie wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli angepasst und beeinflusst viele Verzugszinssätze unmittelbar.
Verzugszinssatz
Der konkrete Jahreszins, der während des Verzugs gilt. Im gesetzlichen Regelfall ergibt er sich aus dem Basiszinssatz zuzüglich eines festen Aufschlags.
Entgeltforderung
Eine Forderung auf Zahlung für gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen. Sie ist für die 30-Tage-Regel und die 40-Euro-Verzugspauschale besonders relevant.
Prozesszinsen
Zinsen ab Rechtshängigkeit einer Geldforderung. Sie sind rechtlich von klassischen Verzugszinsen zu unterscheiden und sollten gesondert geprüft werden.
Wie der Verzugszinsrechner rechnet
Die Berechnung erfolgt taggenau nach der act/act-Methode. Der erste und der letzte Tag des ausgewählten Zeitraums werden mitgezählt. Sobald sich der Basiszinssatz ändert oder ein neues Kalenderjahr beginnt, splittet der Rechner die Laufzeit automatisch in Teilzeiträume.
Methodik im Rechner
- Taggenaue PeriodenbildungÄnderungen des Basiszinssatzes und Jahresgrenzen werden automatisch berücksichtigt.
- Keine ZinseszinsenDer Rechner weist reine Verzugszinsen aus, ohne Zinseszins-Effekte.
- Optionale 40-Euro-PauschaleBei Handelsgeschäften wird sie getrennt von den Zinsen ausgewiesen und nicht in die Zinsberechnung selbst eingerechnet.
Historische Basiszinssätze für aktuelle Fälle
Für laufende oder ältere Forderungen reicht ein einzelner Jahreszins oft nicht aus. Deshalb arbeitet der Rechner mit einer lokal gepflegten Historie und kann Wechsel des Basiszinssatzes im Berechnungszeitraum automatisch einbeziehen.
1,52 %
gültig ab 01.07.2026
1,27 %
gültig ab 01.01.2026
1,27 %
gültig ab 01.07.2025
2,27 %
gültig ab 01.01.2025
3,37 %
gültig ab 01.07.2024
3,62 %
gültig ab 01.01.2024
Sonderfälle und Grenzen des Rechners
Der Verzugszinsrechner bildet den typischen gesetzlichen BGB-Regelfall sehr gut ab. In der Praxis gibt es aber Konstellationen, bei denen zusätzlich geprüft werden muss, ob überhaupt Verzugszinsen, Prozesszinsen oder vertraglich vereinbarte Zinsen einschlägig sind.
FAQ zum Verzugszinsrechner
Was ist der Unterschied zwischen Basiszinssatz und Verzugszinssatz?
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist eine bundesweit gültige Referenzgröße der Deutschen Bundesbank, die halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt wird. Der Verzugszinssatz nach § 288 BGB ist der tatsächliche Zinssatz, der sich aus dem Basiszinssatz zuzüglich des gesetzlichen Aufschlags (5 Prozentpunkte bei Verbraucherbeteiligung, 9 Prozentpunkte im reinen B2B-Handelsverkehr) ergibt.
Brauche ich für Verzugszinsen immer eine Mahnung?
Nicht zwingend. Der Regelfall ist die Mahnung nach Fälligkeit (§ 286 Abs. 1 BGB). Eine Mahnung ist jedoch entbehrlich, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die 30-Tage-Regel nach § 286 Abs. 3 BGB greift.
Wann greift die 30-Tage-Regel bei Rechnungen?
Bei Entgeltforderungen gerät der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.
Welche Verzugszinssätze gelten für Verbraucher und Unternehmer (B2B)?
Ist an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher beteiligt (§ 288 Abs. 1 BGB), beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung (reiner B2B-Verkehr nach § 288 Abs. 2 BGB) gilt ein erhöhter Verzugszinssatz von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Wann kommt die 40-Euro-Verzugspauschale hinzu?
Die Verzugspauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB steht Gläubigern von Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr ohne Verbraucherbeteiligung (B2B) automatisch bei Verzugseintritt zu. Sie wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten (wie Anwaltsgebühren) angerechnet.
Wie berechnet der Verzugszinsrechner Zinsen bei unterjährigen Zinsänderungen?
Der Rechner arbeitet taggenau nach der act/act-Methode (tatsächliche Tage durch tatsächliche Jahrestage). Bei Zinsänderungen zum 1. Januar oder 1. Juli sowie an Jahresgrenzen splittet der Rechner die Laufzeit automatisch in exakte Teilperioden auf. Gesetzliche Zinseszinsen fallen nicht an (§ 289 Satz 1 BGB).
Verwandte Ressourcen
Wichtiger Hinweis
Dieser Verzugszinsrechner dient als strukturierte Orientierungshilfe für typische Standardfälle nach dem BGB. Er ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Maßgeblich sind immer Fälligkeit, Verzugsbeginn, Vertragsgestaltung, Rechnungszugang und gegebenenfalls besondere Anspruchsgrundlagen im Einzelfall.