Geschäftsgebühr und Rahmen
Die außergerichtliche Vergütung wird regelmäßig über die Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2300 aufgebaut. Soweit es sich um eine Rahmengebühr handelt, bestimmt der Rechtsanwalt die konkrete Höhe nach § 14 RVG unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung und den wirtschaftlichen Verhältnissen.[4, 1]
Beratung im Sinne des § 34 RVG ist davon zu trennen. Ohne Vereinbarung verweist § 34 RVG für reine Beratung auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts; für Verbraucher gelten dort besondere Höchstwerte für Beratung und erstes Beratungsgespräch.[3]
Einigung und spätere gerichtliche Anrechnung
FAQ
Ist die Mittelgebühr gesetzlich fest vorgegeben?
Nein. § 14 RVG nennt die Bemessungskriterien für Rahmengebühren; die konkrete Gebühr ist im Einzelfall zu bestimmen.[1]
Rechtsgrundlagen & amtliche Quellen
Es werden ausschließlich amtliche Quellen und amtliche Gerichtsquellen verlinkt.
[1] § 14 RVG - Rahmengebühren
Gesetze im Internet · § 14 Abs. 1 bis 3 RVG · geprüft am 16. April 2026
https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__14.html[2] § 15a RVG - Anrechnung einer Gebühr
Gesetze im Internet · § 15a Abs. 1 bis 3 RVG · geprüft am 16. April 2026
https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__15a.html[3] § 34 RVG - Beratung, Gutachten und Mediation
Gesetze im Internet · § 34 Abs. 1 und 2 RVG · geprüft am 16. April 2026
https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html[4] VV RVG Nr. 2300 - Geschäftsgebühr
Gesetze im Internet · VV RVG Nr. 2300 · geprüft am 16. April 2026
https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/RVG.pdf[5] VV RVG Nr. 1000 und 1003 - Einigungsgebühren
Gesetze im Internet · VV RVG Nr. 1000 und Nr. 1003 · geprüft am 16. April 2026
https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/RVG.pdf[6] Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG - Anrechnung der Geschäftsgebühr
Gesetze im Internet · Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG · geprüft am 16. April 2026
https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/RVG.pdfWeiter im Tool
Hier werden nur allgemeine Normgrundlagen und Verfahrensregeln dargestellt.
