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14 Tage kostenlos testenAnmeldenVorschussrechnung stellen und später anrechnen
Stand 19. Oktober 2026
Einen Vorschuss anfordern
Wählen Sie zuerst oben im Feld Akte auswählen die Akte. Der Vorschuss wird für diese Akte und ihren Mandanten angefordert.
Klicken Sie auf Vorschuss anfordern. Es öffnet sich das Fenster Rechnungsentwurf erstellen mit der Rechnungsart Vorschussrechnung Honorar / Pauschale. Dieselbe Rechnungsart können Sie auch über Neuer Rechnungsentwurf wählen.
- Rechnungsart: Vorschussrechnung Honorar / Pauschale ist bereits gewählt.
- Vorschuss auf Honorar / Pauschale: der Vorschuss auf Ihr Honorar, netto. Er wird mit dem gewählten Steuersachverhalt berechnet, im Inland also mit 19 % Umsatzsteuer.
- Vorschuss auf Auslagen: für umsatzsteuerpflichtige Auslagen wie Fahrt- oder Kopierkosten, netto.
- Vorschuss auf steuerfreie Auslagen: für durchlaufende Posten wie Gerichtskosten. Darauf fällt keine Umsatzsteuer an.
- Entwurf generieren öffnet den Rechnungsentwurf.
Leere Felder zählen als 0. Tragen Sie Beträge ohne Tausenderpunkt ein, Cent mit Komma: 1500 oder 1500,50. Solange alle drei Felder leer sind, steht dort Bitte geben Sie mindestens einen Vorschussbetrag an. und der Knopf bleibt grau.
Den Vorschussentwurf prüfen
- Als Dokumenttyp steht Vorschussrechnung (Pauschal).
- Der Einleitungstext ist auf den Vorschuss abgestimmt. Sie können ihn wie bei jeder Rechnung ändern.
- Unter Vorschusspositionen stehen die drei Beträge. Sie lassen sich hier noch ändern.
- Netto steuerpflichtig: Honorar- und Auslagenvorschuss zusammen. Darauf werden 19 % Umsatzsteuer berechnet.
- Der steuerfreie Vorschuss kommt ohne Umsatzsteuer hinzu.
- Gesamtbetrag (Brutto): der Betrag, den der Mandant zahlen soll.
Eine Vorschussrechnung enthält keine Zeiten und keine Auslagen der Akte. Diese bleiben offen und kommen später in die Schlussrechnung.
Abschließen und herunterladen
Abschließen und Herunterladen funktionieren wie bei jeder anderen Rechnung, siehe Rechnung abschließen und herunterladen. Die fertige Rechnung steht danach im Reiter RECHNUNGEN mit dem Kennzeichen Vorschuss.
Den Vorschuss in der Schlussrechnung abziehen
Erstellen Sie später die Rechnung über die geleisteten Stunden, schlägt das Gebührenportal die Vorschussrechnungen der Akte zum Abzug vor. Bereits auf einer abgeschlossenen Rechnung abgezogene Vorschüsse werden nicht erneut vorgeschlagen.
- Rechnungsart: Zeithonorar.
- Vorschussrechnung anrechnen (optional): Die Vorschussrechnung ist schon eingetragen, hier 2026-0012 (1.190,00 €). Mit dem Kreuz am Eintrag nehmen Sie sie heraus, über den Pfeil wählen Sie eine andere.
- Entwurf generieren.
Erstellen Sie den Entwurf über die angehakten Zeiten und Rechnungsentwurf erstellen in der Leiste unten, wird der Vorschuss genauso vorgeschlagen.
- Unter Brutto Gesamt steht Abzüglich Vorschuss mit Rechnungsnummer und Datum der Vorschussrechnung. Der Stift ändert den Abzug, der Papierkorb entfernt ihn.
- Vorschuss anrechnen fügt einen weiteren Abzug hinzu.
- Verbleibender Zahlbetrag: was der Mandant nach Abzug des Vorschusses noch zahlen muss.
- Unter Vorhandene Vorschussrechnungen wählen Sie eine Vorschussrechnung aus dem Gebührenportal.
- Vorschuss manuell erfassen… ist für Vorschüsse, die nicht über das Gebührenportal abgerechnet wurden. Im Fenster Vorschussrechnung anrechnen tragen Sie Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Angerechneter Betrag (Brutto in €) ein.
Beim Abschließen zeigt das Fenster Rechnung verbindlich abschließen den Abzug (1) und den verbleibenden Zahlbetrag (2) noch einmal. Auf der Rechnung erscheint der Abzug als „Anrechnung Rechnung Nr. … vom …“.
Hinweise
Wie Sie eine vereinbarte Pauschale abrechnen, steht unter Pauschalhonorar abrechnen. Alle weiteren Bereiche des Entwurfs erklärt Den Rechnungsentwurf prüfen und bearbeiten.
Fragen zur Software beantworten wir über das Kontaktformular.








