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14 Tage kostenlos testenAnmeldenRechnung stornieren oder korrigieren
Stand 19. Oktober 2026
Abgeschlossene Rechnungen bleiben unverändert
Eine abgeschlossene Rechnung hat eine feste Rechnungsnummer und lässt sich nicht mehr bearbeiten oder löschen. Ist sie falsch, stornieren Sie sie. Für eine korrigierte Fassung erstellt das Gebührenportal dabei eine Gutschrift und einen neuen Rechnungsentwurf. Löschen lassen sich nur Entwürfe.
Den Storno starten
Öffnen Sie in der linken Leiste Rechnungen.
- Klicken Sie in der Zeile der Rechnung auf die drei Punkte ⋮.
- Wählen Sie Stornieren / korrigieren….
Korrigieren: Storno, Gutschrift und neuer Entwurf
Das ist der übliche Weg, wenn die Rechnung schon beim Mandanten ist.
- Unter Gewünschter Ablauf ist Storno + Gutschrift + neuer Entwurf bereits gewählt.
- Grund oder interne Notiz: zum Beispiel Rechnungsanschrift des Mandanten hat sich geändert. Der Grund wird nur intern gespeichert.
- Klicken Sie auf Stornieren, Gutschrift und neuen Entwurf erstellen.
Was dabei entsteht
- Der Reiter Storno / Erstattet sammelt alle stornierten Rechnungen, Gutschriften und Stornorechnungen.
- S-2026-0015: eine Stornorechnung aus einem reinen Storno, siehe unten.
- G-2026-0014: die Gutschrift über den vollen Betrag der korrigierten Rechnung. Sie ist sofort abgeschlossen, trägt eine eigene Nummer mit dem Zusatz G- und den Hinweis Gutschrift zur Rechnung 2026-0014 vom 14.10.2026.
- 2026-0015: die rein stornierte Rechnung mit Verweis auf ihre Stornorechnung.
- 2026-0014: die korrigierte Rechnung, jetzt mit Status Storno und dem Hinweis auf Gutschrift und neuen Entwurf.
- Der neue Entwurf steht im Reiter Entwürfe und trägt das Kennzeichen Korrektur.
- Darunter steht, welche Rechnung er ersetzt: Neue Rechnung zu Rechnung 2026-0014.
- Der Stift öffnet den Entwurf. Korrigieren Sie ihn wie jeden anderen Entwurf und schließen Sie ihn ab, siehe Den Rechnungsentwurf prüfen und bearbeiten und Rechnung abschließen und herunterladen. Er bekommt dabei eine neue Rechnungsnummer.
Nur stornieren
Ein reiner Storno ohne Gutschrift und neuen Entwurf ist für Rechnungen gedacht, die versehentlich entstanden sind und nie an den Mandanten gingen, oder die 0,00 € betragen.
- Wählen Sie unter Gewünschter Ablauf den Knopf Nur Storno. Das Fenster heißt dann Rechnung nur stornieren.
- Lesen Sie den Hinweis: Ein reiner Storno ist nur zulässig, wenn die Rechnung 0,00 EUR beträgt oder nie an den Mandanten herausgegeben wurde.
- Setzen Sie den Haken Ich habe geprüft, dass hier ausdrücklich kein Folgeentwurf benötigt wird. Ohne ihn erscheint beim Stornieren Bitte bestätigen Sie den reinen Storno ausdrücklich.
- Tragen Sie einen Grund ein und klicken Sie auf Rechnung stornieren. Es erscheint Die Rechnung wurde storniert. Eine Stornorechnung wurde erstellt und archiviert.
Dabei entsteht eine Stornorechnung mit dem Zusatz S- vor der Nummer, aber weder Gutschrift noch neuer Entwurf.
Was mit Zeiten und Auslagen passiert
Beim Korrigieren übernimmt der neue Entwurf die Positionen der stornierten Rechnung; Sie ändern sie dort. Beim reinen Storno werden die Zeiten und Auslagen der Rechnung wieder offen und stehen im Zeithonorar für eine neue Rechnung bereit.
Fragen zur Software beantworten wir über das Kontaktformular.




